Wir haben perfekte für Sie

Diese Neubauwohnung wurde im Rohstand gekauft, eingerichtet und vermietet.

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Nettorendite jährlich (Miete)
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Wertsteigerung seit 2020
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Profis geschult (darunter auch Steuerbeamte und Steuerberater)

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Veröffentlichungen

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Jahre Erfahrung auf dem polnischen Immobilienmarkt, im internationalen Steuerrecht und in deutsch-polnischen Investitionen

Einer der

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besten Anwälte in Polen laut Wolters Kluwer, polnischer Rechtsanwaltkammer, verschiedener Berufsorganisationen ("Rising Star 2022")

Wir bieten nicht nur Vermittlungsdienstleistungen an, sondern auch eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen. Dazu gehören die rechtliche Bewertung der Immobilie sowie eine Steuerberatung zu den steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs und der Vermietung. Darüber hinaus bieten wir auch beglaubigte Übersetzungen von wichtigen Dokumenten an. Mit uns stehen Sie nie allein da – als Team polnischer Steuerberater können wir auch offiziell in Ihrem Namen Steuererklärungen einreichen und Sie profesionell und rechtskonform vertreten.

Wir arbeiten mit den Besten zusammen – unser Gründer und Partner wurde in einem der renommiertesten Wettbewerbe dieser Art,  “Rising Stars – the leaders of tomorrow”, als einer der zehn besten Anwälte in Polen ausgezeichnet.

Wir arbeiten 100% rechtskonform und unterstehen der ständigen Aufsicht des Amtsgerichts München, das unsere Kompetenzen und Zulassungen im polnischen Recht geprüft hat, der IHK München als Immobilienmakler, der polnischen Steuerberaterkammer als polnischer Steuerberater sowie des polnischen Justizministeriums als polnischer Restrukturierungsberater.

Zudem haben wir eine deutsche Haftpflichtversicherung bei einem deutschen Versicherer (R+V Versicherungen) für die polnische Rechts- und Steuerberatung abgeschlossen

Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Uns ist es allerdings sehr wichtig, nicht nur rechtlich transparent zu arbeiten, sondern auch deutschen Standards in der Kundenbetreuung zu entsprechen. Wir sind fest davon überzeugt, dass beide Seiten von unserer Zusammenarbeit profitieren werden.

Aber selbstverständlich. Wir sind doch ein Team von polnischen Steuerberatern. Darüber hinaus dürfen wir Sie ganz offiziel vertreten – im Gegenteil zu Buchhaltungsbüros.

In Deutschland ist die Frage sehr kurz zu beantworten – die Einkünfte bleiben steuerfrei! Sie müssen diese sogar nicht in die Einkommensteuererklärung eintragen und es besteht keinen Progressionsvorbehalt.

[EuGH-Rechtsprechung C-152/03 Ritter-Coulais, C-182/06 Fall Luxemburg].

In Polen kommt es drauf an, ob Sie die Immobilie kurz- oder langfristig vermieten. Beim langfriestigen Mieten beträgt der Steuersatz 8.5%/12.5%. Beim kurzfristiegen Vermieten (z.B. für Urlauber) kommt es noch die Umsatzsteuer dazu. In diesem zweiten Fall kommt es noch der erhöhte Grundsteuersatz, Rentenversicherungsbeiträge und sogar eine Krankenversicherung (selbst wenn Sie schon in Deutschland versichert bleiben!). Auf der anderen Seite können Sie in diesem Fall die Vorsteuer absetzen (sogar 23%). Dann müssten Sie aber auch Privatnutzung mit Umsatzsteuer versteuern.

Als Team polnischer Steuerberater können wir offiziell in Ihrem Namen Steuererklärungen einreichen und Sie profesionell und rechtskonform vertreten.

Wenn Sie die Frage tief verstehen wollen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einer der unseren Kurse. Wenn Sie nur einen generellen Überblick haben wollen, können Sie auch viele Videos zu diesem Thema auf unserem Youtube-Kanal finden!

Wir können uns gerne um alles kümmern und arbeiten nicht nur mit Notaren, sondern auch mit vereidigten Dolmetschern und übersetzern für die deutsche Sprache zusammen.

Beim langfristigen Mieten zu Wohnzwecken ist zwischen 6 und 10% netto jährlich aus der Miete realistisch. Dazu kommt noch die (eventuelle) Wertsteigerung.

Beim kurzfristigen Mieten an Urlauber ist noch mehr zu erreichen (in größeren Einrichtungen sogar 20-30% netto jährlich allein aus den Zahlungen von Urlaubern).

Vor allem besteht bei polnischen Immobilieninvestitionen ein Währungsrisiko – der Gewinn wird in polnischer Währung (Zloty) erzielt. Allerdings kann auch vereinbart werden, dass Mieter oder Urlauber ihre Rechnungen in Euro begleichen.

Bei langfristiger Vermietung haben Mieter in Polen mehr Rechte als in Deutschland. Ein guter Vertrag kann jedoch helfen, Probleme zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, an einem unserer Kurse teilzunehmen, um das Thema besser zu verstehen.

Notarkosten und Grundbucheintrag

Die Notarkosten sind gesetzlich gedeckelt und die Notargebühr darf den folgenden Wert nicht übersteigen:

Kaufpreis – Notarkosten

über 60 000 PLN bis 1 000 000 PLN – 1010 PLN + 0,4% der Überschuss über 60 000 PLN,

über 1 000 000 PLN bis 2 000 000 PLN – 4770 PLN + 0,2% der Überschuss über 1 000 000 PLN,

über 2 000 000 PLN – 6770 PLN + 0,25% der Überschuss über 2 000 000 PLN, jedoch nicht mehr als 10 000 PLN, und in Fällen von Transaktionen zwischen Personen, die der Steuergruppe I gemäß den Bestimmungen des polnischen Gesetzes vom 28. Juli 1983 über Erbschafts- und Schenkungssteuer angehören, nicht mehr als 7500 PLN.

Dazu können noch deutlich kleinere Gebühren kommen, wie:

  • Beglaubigte Abschrift des Notariatsakts – 6 PLN pro Seite + Mehrwertsteuer,
  • Errichtung des Grundbuchs für Immobilien – 150 PLN,
  • Eintragung einer gewöhnlichen Hypothek in das Grundbuch – 200 PLN,
  • Eintragung des Eigentumsrechts an einer Immobilie im Grundbuch – 200 PLN.

 

Besteuerung:

Wenn Sie eine neu gebaute Immobilie kaufen, müssen Sie die polnische Umsatzsteuer bezahlen (8/23%). Als Verbraucher dürfen Sie die Vorsteuer nicht absetzen. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, die Vorsteuer abzurechnen, wenn Sie gewerblich tätig sind (und später die Wohnung kurzfristig an Urlauber oder Touristen weitervermieten). Beim Kauf einer Bestandimmobilie ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen i.d.H. von 2%.

Bei Gewerbeimmobilien wie Lagerhäusern, Produktionshallen und Geschäften ist die Besteuerung kompliziert. Wir empfehlen Ihnen, an einem unserer Kurse teilzunehmen, um das Thema besser zu verstehen, oder sich direkt an uns zu wenden, wenn Sie spezifische Fragen zu Immobilien haben.

Erfolgreiche Zusammenarbeit mit namhaften Unternehmen und öffentlichen Behörden weltweit

Rising Star 2022 (Wolters Kluwer) – Einer der 10 besten Juristen und Juristinnen in Polen laut Wolters Kluwer, der Polnischen Rechtsanwaltskammer, der Gerichtsvollzieherkammer, der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte und verschiedenen juristischen Berufsorganisationen.

100% Rechtskonform
in Deutschland und in Polen

Zugelassen beim Amtsgericht München, Deutschland, als Rechtskundiger für internationales, europäisches und polnisches Recht.
Polnischer Jurist und Doradca podatkowy (Übersetzt als: Steuerberater)
Deutscher Wirtschaftsjurist, Spezialisierung im internationalen und Europäischen Wirtschaftsrecht
Fachspezifische Juristische Fremdsprachenausbildung für die Sprachkombination Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch
Als Immobilienmakler unter Aufsicht von IHK München
Polnischer Insolvenz- und Sanierungsverwalter.
Deutsche Haftpflichtversicherung 250.000 EUR
Verschwiegenheitspflicht - jeder Steuerberater unterliegt den gesetzlichen Beufsgeheimnissregeln
Tiefes Verständnis von grenzüberschreitenden Geschäften -
Professionelle Schulungen von Munich Center for Dispute Resolution (LMU)

Sitz in München

im Bezug auf polnische Immobilien und Sachverhälte

Sie erreichen uns
von Mo. - Sa. von 09:00 - 19:00 Uhr
Sonntag: nach Vereinbarung

0049 01520 522 3027

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